fbp Häufig gestellte Fragen | Marbella For Sale

Immobilienkauf in Spanien
Häufig gestellte Fragen

Immobilie kaufen

Ja, der Kauf eines Baugrundstücks erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und rechtliche Prüfung. Vor dem Kauf sollten Ihr Anwalt und Architekt die planungsrechtliche Einstufung des Grundstücks, die zulässige Nutzung, Bebaubarkeit, maximale Grundstücksausnutzung, Abstandsflächen, Höhenbeschränkungen und alle weiteren Vorgaben der geltenden kommunalen Bau- und Planungsvorschriften prüfen. Die Vorschriften unterscheiden sich zwischen Gemeinden und sogar zwischen einzelnen Gebieten. Gehen Sie niemals davon aus, dass Ihr gewünschtes Haus auf einem Grundstück gebaut werden darf, nur weil benachbarte Grundstücke bereits bebaut sind. Der planungsrechtliche Status und die konkreten Bebauungsmöglichkeiten sollten vor einer verbindlichen Kaufentscheidung geprüft werden.
Ja. Obwohl eine vollständige bautechnische Untersuchung beim Immobilienkauf in Spanien nicht automatisch vorgeschrieben ist, kann eine unabhängige technische Prüfung sehr sinnvoll sein, insbesondere bei älteren Villen, renovierten Immobilien oder Häusern mit erkennbaren Mängeln. Ein qualifizierter Architekt, technischer Architekt (arquitecto técnico) oder entsprechend qualifizierter Gutachter kann unter anderem die Gebäudestruktur, das Dach, die Abdichtung, Elektroinstallationen, Sanitäranlagen, Feuchtigkeit, Entwässerung und sichtbare Baumängel überprüfen. In der Regel organisiert und bezahlt der Käufer diese Untersuchung. Die technische Prüfung ergänzt die rechtliche Due-Diligence-Prüfung Ihres Anwalts, ersetzt sie jedoch nicht.
Ja. Spanische Banken vergeben regelmäßig Hypotheken an Gebietsansässige und Nichtansässige, wobei sich die Kreditvergabekriterien und Beleihungsquoten je nach Bank und Antragsteller unterscheiden. Nichtansässigen Käufern werden üblicherweise niedrigere Beleihungsquoten angeboten als in Spanien ansässigen Käufern, häufig etwa 60% bis 70% des niedrigeren Wertes aus Kaufpreis und Bankbewertung. Qualifizierte Gebietsansässige können unter Umständen einen höheren Anteil finanzieren. Banken prüfen Einkommen, bestehende Verbindlichkeiten, Beschäftigungs- oder Geschäftssituation, Alter, Bonität und die Immobilie selbst. Festzins-, variable und gemischte Hypotheken sind erhältlich. Zinssatz und Laufzeit hängen von der Bank, der Marktlage und dem finanziellen Profil des Antragstellers ab.

Immobilie verkaufen

Ja. Vorbehaltlich der üblichen bankrechtlichen, steuerlichen und geldwäscherechtlichen Anforderungen kann der Erlös aus einem Immobilienverkauf in Spanien grundsätzlich auf ein ausländisches Bankkonto überwiesen werden. Ist der Verkäufer in Spanien steuerlich nicht ansässig, muss der Käufer normalerweise 3% des vereinbarten Verkaufspreises einbehalten und als Vorauszahlung auf eine mögliche Steuerschuld des Verkäufers im Rahmen der spanischen Einkommensteuer für Nichtansässige an die spanische Steuerbehörde abführen. Anschließend erklärt der Verkäufer die Transaktion und berechnet den tatsächlichen Veräußerungsgewinn oder -verlust. Übersteigt der einbehaltene Betrag von 3% die endgültige Steuerschuld, kann die Differenz zurückgefordert werden. Veräußerungsgewinne natürlicher Personen, die in Spanien steuerlich nicht ansässig sind, aus dem Verkauf spanischer Immobilien werden grundsätzlich mit 19% besteuert, vorbehaltlich der jeweils anwendbaren Vorschriften, Steuervergünstigungen und Doppelbesteuerungsabkommen. Ihr Anwalt oder Steuerberater sollte die konkrete steuerliche Situation Ihres Verkaufs berechnen.
An der Costa del Sol wird die Maklerprovision normalerweise mit dem Verkäufer vereinbart und von diesem gemäß dem mit der Immobilienagentur geschlossenen Vermittlungs- oder Verkaufsauftrag bezahlt. Die genaue Provision, ihre umsatzsteuerliche Behandlung und die Zahlungsbedingungen sollten im Maklervertrag eindeutig festgelegt sein. Käufer sollten außerdem vor Vertragsabschluss prüfen, ob für eine gesonderte Käuferberatung oder Käufervertretung zusätzliche Gebühren anfallen.

Allgemeine Fragen

Nach Abschluss des Kaufs sollte der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter die Versorgungsverträge auf den neuen Eigentümer übertragen und die Zahlung der laufenden Kosten einrichten. Strom, Wasser, Gemeinschaftskosten, IBI-Grundsteuer, Abfallgebühren, Versicherungen und andere regelmäßige Immobilienkosten werden häufig per Lastschrift von einem spanischen oder SEPA-fähigen Bankkonto bezahlt. Ihr Anwalt sollte während des Kaufprozesses außerdem prüfen, ob ausstehende immobilienbezogene Verbindlichkeiten festgestellt und ordnungsgemäß geregelt wurden.
Im allgemeinen Immobiliengebrauch bezeichnet eine Urbanisation (urbanización) normalerweise eine geplante Wohnanlage oder ein klar abgegrenztes Wohngebiet, häufig mit gemeinsamer Infrastruktur oder Gemeinschaftseinrichtungen. Sie kann Apartments, Reihenhäuser, Villen oder Baugrundstücke umfassen und über private Straßen, Gärten, Swimmingpools, Sicherheitsdienste oder andere gemeinschaftliche Einrichtungen verfügen. Der Begriff allein ist jedoch kein Nachweis für einen bestimmten rechtlichen oder planungsrechtlichen Status einer Immobilie oder eines Grundstücks. Käufer sollten durch ihren Anwalt die planungsrechtliche Einstufung, Genehmigungen, Grundbucheintragung und zulässige Nutzung bei den zuständigen Behörden überprüfen lassen, insbesondere beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien in ländlichen oder weniger erschlossenen Gebieten.

Die Besteuerung spanischer Immobilien hängt unter anderem davon ab, ob der Eigentümer steuerlich ansässig oder nicht ansässig ist, ob die Immobilie vermietet wird, welchen Wert sie hat, wie sie gehalten wird und ob sie gekauft, gehalten oder verkauft wird.

IBI: Immobilieneigentümer zahlen normalerweise jährlich die kommunale Grundsteuer Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI). Die Höhe basiert auf dem Katasterwert der Immobilie und dem von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Steuersatz.

Einkommensteuer für Nichtansässige: Natürliche Personen, die in Spanien steuerlich nicht ansässig sind und dort eine städtische Immobilie besitzen, können auch dann der spanischen Einkommensteuer für Nichtansässige unterliegen, wenn die Immobilie nicht vermietet wird. Bei selbst genutzten oder leer stehenden Immobilien wird grundsätzlich ein fiktives Einkommen berechnet, indem der gesetzlich festgelegte Prozentsatz auf den Katasterwert angewendet wird. Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien unterliegen ebenfalls der spanischen Besteuerung. Steuersätze, zulässige Abzüge und Erklärungspflichten hängen unter anderem vom Land der steuerlichen Ansässigkeit des Eigentümers ab.

Vermögensteuer: Die spanische Vermögensteuer kann abhängig von den persönlichen Umständen des Eigentümers und dem Wert seiner steuerpflichtigen Vermögenswerte anfallen. Nichtansässige werden grundsätzlich auf bestimmte in Spanien belegene Vermögenswerte und Rechte besteuert und profitieren nach den derzeit geltenden staatlichen Vorschriften grundsätzlich von einem allgemeinen Freibetrag von €700.000. Regionale Regelungen, Abzüge, Befreiungen und die separate befristete Solidaritätssteuer auf große Vermögen können jedoch bei hohen Vermögenswerten relevant sein. Eigentümer bedeutender spanischer Vermögenswerte sollten eine spezialisierte Steuerberatung in Anspruch nehmen.

Verkauf durch Nichtansässige: Wird eine spanische Immobilie von einem Nichtansässigen verkauft, behält der Käufer normalerweise 3% des Verkaufspreises ein und führt diesen Betrag als Vorauszahlung auf die Steuerschuld des Verkäufers an die spanische Steuerbehörde ab. Der Verkäufer erklärt anschließend den tatsächlichen Veräußerungsgewinn oder -verlust. Veräußerungsgewinne natürlicher Personen, die in Spanien steuerlich nicht ansässig sind, aus dem Verkauf spanischer Immobilien werden grundsätzlich mit 19% besteuert, vorbehaltlich der anwendbaren Vorschriften und möglichen Steuervergünstigungen.

Steuerliche Ansässigkeit: Die steuerliche Ansässigkeit in Spanien wird nach dem Steuerrecht bestimmt und ist nicht automatisch mit dem Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung gleichzusetzen. Ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Spanien innerhalb eines Kalenderjahres ist ein wichtiges Kriterium, es können jedoch auch weitere Faktoren relevant sein.

Immobiliensteuern können sich ändern und die persönlichen Umstände unterscheiden sich erheblich. Eigentümer und Kaufinteressenten sollten deshalb einen qualifizierten spanischen Steuerberater oder Anwalt konsultieren, bevor sie sich auf eine steuerliche Berechnung verlassen.

Bürger der EU, des EWR und der Schweiz können sich mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis bis zu drei Monate in Spanien aufhalten, ohne sich als Einwohner registrieren zu müssen. Wer länger als drei Monate bleiben möchte, muss die jeweils geltenden Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen und sich innerhalb der vorgeschriebenen Frist in Spanien registrieren. Für viele visumfreie Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern, darunter britische und US-amerikanische Staatsbürger, sind Kurzaufenthalte im Schengen-Raum grundsätzlich auf maximal 90 Tage innerhalb eines gleitenden Zeitraums von 180 Tagen begrenzt. Für Inhaber von Aufenthaltstiteln oder Langzeitvisa sowie für Staatsangehörige, die ein Schengen-Visum benötigen, gelten andere Bestimmungen. Die Einwanderungsbestimmungen hängen von der Staatsangehörigkeit und den persönlichen Umständen ab. Wer einen längeren Aufenthalt plant, sollte daher vor der Reise die aktuell geltenden offiziellen Anforderungen prüfen.

Marbella und die übrige Costa del Sol bieten eine große Auswahl an öffentlichen, privaten und internationalen Schulen. Je nach Schule wird internationaler Unterricht auf Englisch, Spanisch, Deutsch, Französisch, Schwedisch und in weiteren Sprachen angeboten. Zu den Lehrplänen gehören das spanische Bildungssystem, britische Abschlüsse und das International Baccalaureate.

Zu den bekannten Schulen in Marbella und Umgebung gehören unter anderem Aloha College, Swans International School, English International College, Laude San Pedro International College, Colegio Atalaya, Deutsche Schule Málaga, Svenska Skolan Marbella und École Française Internationale de Marbella.

Spanische staatliche Schulen unterrichten hauptsächlich auf Spanisch und folgen dem nationalen und andalusischen Bildungssystem. Familien, die dauerhaft umziehen, sollten bei der Wahl einer Schule das Alter und die Sprachkenntnisse des Kindes, den gewünschten Lehrplan, die Entfernung zur Schule, Aufnahmebedingungen und spätere Universitätspläne berücksichtigen.

Plätze an beliebten internationalen Schulen können begrenzt sein. Familien, die einen Umzug planen, sollten sich deshalb frühzeitig direkt an die Schulen wenden, um aktuelle Aufnahmeverfahren, Schulgebühren, Lehrpläne und verfügbare Plätze zu erfragen.

Ja. Marbella und die Costa del Sol verfügen sowohl über öffentliche als auch private Gesundheitseinrichtungen, darunter das Hospital Universitario Costa del Sol sowie zahlreiche private Krankenhäuser, Kliniken, Fachärzte, Zahnärzte und medizinische Zentren.

Der Zugang zum öffentlichen spanischen Gesundheitssystem hängt von den persönlichen Umständen ab. Personen, die in Spanien arbeiten und Sozialversicherungsbeiträge entrichten, erwerben normalerweise über das spanische System einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung. Rentner und bestimmte andere Personen, die in einem anderen anspruchsberechtigten europäischen Land versichert sind, können unter Umständen ihre Gesundheitsversorgung in Spanien mit dem Formular S1 registrieren. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist für medizinisch notwendige staatliche Gesundheitsversorgung während vorübergehender Aufenthalte vorgesehen und sollte bei einem dauerhaften Umzug nicht als Ersatz für eine umfassende Absicherung angesehen werden.

Private Krankenversicherungen sind weit verbreitet und werden auch bei bestimmten Aufenthalts- oder Visaverfahren verlangt. Die Beiträge unterscheiden sich erheblich nach Alter, Leistungsumfang, Krankengeschichte, Selbstbeteiligung und Anbieter. Daher sollten aktuelle individuelle Angebote eingeholt werden, anstatt von einem pauschalen monatlichen Betrag auszugehen.

Marbella und die Costa del Sol bieten einen außergewöhnlich vielfältigen Immobilienmarkt mit Apartments, Penthäusern, Reihenhäusern, freistehenden Villen, Immobilien direkt am Strand, Golfimmobilien, Neubauprojekten, Baugrundstücken und ländlichen Anwesen.

Einen wirklich aussagekräftigen einheitlichen 'Durchschnittspreis' für die Costa del Sol gibt es nicht, da die Immobilienwerte je nach Gemeinde, Wohngebiet, Entfernung zum Meer, Aussicht, Zustand, Alter, Grundstücksgröße, Ausstattung und Bauqualität erheblich variieren. Spitzenlagen wie Marbellas Golden Mile, die erste Linie in Puerto Banús, Sierra Blanca, La Zagaleta und die besten Bereiche von Nueva Andalucía können deutlich höhere Preise erzielen als Immobilien in weniger zentralen Küstenlagen oder im Hinterland.

Apartments sind bei internationalen Käufern weiterhin besonders beliebt, insbesondere in geschlossenen Wohnanlagen mit Pools, Gärten, Sicherheitsdiensten und guter Erreichbarkeit von Stränden und Einrichtungen. Reihenhäuser bieten mehr Wohnfläche und kombinieren häufig private Außenbereiche mit Gemeinschaftseinrichtungen. Das Angebot an Villen reicht von traditionellen andalusischen Häusern bis zu neu gebauten modernen Immobilien, während Luxusresidenzen über große Grundstücke, private Pools, Fitnessräume, Spas, Kinos und moderne Hausautomationssysteme verfügen können.

Die Nachfrage nach Neubauten hat außerdem das Angebot energieeffizienter Immobilien mit verbesserter Wärmedämmung, Solartechnik, Aerothermie und Smart-Home-Systemen erhöht.

Da sich Angebotspreise und Marktbedingungen kontinuierlich verändern, sollten Käufer aktuelle Immobilien in den konkret gewünschten Gebieten vergleichen, anstatt sich auf historische Durchschnittswerte für die gesamte Küste zu verlassen. Marbella For Sale kann aktuelle Angebote und vergleichbare Immobilien entsprechend Lage, Budget und Immobilientyp bereitstellen.

Die Costa del Sol bietet eine große Vielfalt an Standorten, von international bekannten Luxusdestinationen über traditionelle andalusische Orte und familienfreundliche Wohngebiete bis hin zu Golfanlagen und ruhigeren Küstenorten.

Marbella Zentrum und die Golden Mile verbinden Strände, Restaurants, etablierte Wohngebiete und einige der prestigeträchtigsten Immobilien der Küste. Die Golden Mile verbindet das Zentrum von Marbella mit Puerto Banús und umfasst bekannte Hotels, luxuriöse Apartmentanlagen und hochwertige Villen.

Puerto Banús ist rund um seinen berühmten Yachthafen angesiedelt und bietet Designerboutiquen, Restaurants, Nachtleben, Strände und Luxusapartments. Das Gebiet eignet sich besonders für Käufer, die Einrichtungen zu Fuß erreichen und ein lebhaftes gesellschaftliches Umfeld genießen möchten.

Nueva Andalucía liegt unmittelbar landeinwärts von Puerto Banús und ist eines der größten Wohngebiete Marbellas. Aufgrund der Golfplätze Las Brisas, Aloha und Los Naranjos wird es häufig als Golf Valley bezeichnet. Das Gebiet bietet Apartments, Reihenhäuser und Villen und ist sowohl bei dauerhaft Ansässigen als auch bei Zweitwohnsitzbesitzern beliebt.

Marbella Ost umfasst Gebiete wie Elviria, Las Chapas, Cabopino und Los Monteros. Die Gegend ist für ihre Strände, etablierten Wohnanlagen, Schulen und Golfplätze sowie eine Mischung aus Apartments und Villen bekannt.

Benahavís verbindet ein traditionelles Dorf mit einigen der exklusivsten Wohnanlagen und Golfresorts der Region. Höher gelegene Immobilien bieten häufig weite Ausblicke auf Berge, Golfplätze und das Mittelmeer.

Estepona und die New Golden Mile haben eine umfangreiche Entwicklung und Investitionen in die Infrastruktur erlebt und bieten alles von Apartments direkt am Strand bis hin zu modernen Neubauprojekten und Villen.

Weiter östlich bieten Mijas Costa, La Cala de Mijas, Fuengirola und Benalmádena ein breites Angebot an Küstenimmobilien und etablierten Einrichtungen. Im Westen bieten Casares, Manilva und Sotogrande Alternativen, die von preisgünstigeren Küstenimmobilien bis zu international bekannten Luxusimmobilien in Golf-, Marina- und Resortlagen reichen.

Der Flughafen Málaga-Costa del Sol bietet internationale Verbindungen in die Region. Die Cercanías-Bahnlinie verkehrt derzeit von Málaga bis Fuengirola, führt jedoch nicht weiter westlich nach Marbella. Straßen- und Busverbindungen sind daher in Marbella, Estepona, Benahavís und an der westlichen Costa del Sol besonders wichtig.

Die beste Lage hängt stärker vom gewünschten Lebensstil als nur vom Preis ab. Strandnähe, Golf, Schulen, Nachtleben, Privatsphäre, öffentliche Verkehrsmittel, Arbeitswege und ganzjährig verfügbare Dienstleistungen sollten bei der Wahl eines Gebiets berücksichtigt werden.

Professionelle Immobilienverwaltung ist in Marbella und an der gesamten Costa del Sol weit verbreitet und besonders für Eigentümer sinnvoll, die nicht das ganze Jahr über in Spanien leben.

Die Dienstleistungen können regelmäßige Immobilienkontrollen, Schlüsselverwahrung, Reinigung, Wäscheservice, Garten- und Poolpflege, Organisation von Reparaturen, Beaufsichtigung von Dienstleistern, Zahlung vereinbarter Immobilienkosten, Vorbereitung des Hauses vor der Ankunft des Eigentümers und Notfallbetreuung umfassen. Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten, können einen Verwalter außerdem mit Gästekommunikation, Check-in und Check-out, Reinigung, Instandhaltung, Preisgestaltung und Buchungsverwaltung beauftragen.

Die Gebühren unterscheiden sich erheblich je nach Immobilie und Leistungsumfang. Einige Unternehmen berechnen eine monatliche Verwaltungsgebühr, während die Verwaltung von Ferienvermietungen häufig als Prozentsatz der Mieteinnahmen berechnet wird. Eigentümer sollten einen schriftlichen Vertrag verlangen, in dem die enthaltenen Leistungen, die Befugnis zur Veranlassung von Ausgaben, Berichterstattung, Versicherung, Kündigungsbedingungen und mögliche Zusatzkosten festgelegt sind.

Bei touristischer Vermietung ist besondere Vorsicht erforderlich. In Andalusien muss eine als vivienda de uso turístico angebotene Immobilie die geltenden touristischen und kommunalen planungsrechtlichen Anforderungen erfüllen und, soweit erforderlich, über das entsprechende Erklärungs- und Registrierungsverfahren angemeldet werden. Seit April 2025 können Eigentümer, die in Immobilien unter dem spanischen Wohnungseigentumsgesetz eine neue touristische Vermietung aufnehmen möchten, außerdem die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheitsregeln benötigen. Zusätzlich können nationale Registrierungspflichten für Kurzzeitvermietungen gelten.

Da sich die Vorschriften für touristische Vermietungen in den vergangenen Jahren erheblich geändert haben und Gemeinden eigene planungsrechtliche Beschränkungen einführen können, sollten Eigentümer die aktuell geltende Rechtslage für die konkrete Immobilie prüfen, bevor sie diese inserieren oder Buchungen annehmen.

Bei Immobilien in Meeresnähe ist vorbeugende Instandhaltung besonders wichtig, da Feuchtigkeit, intensive Sonneneinstrahlung und salzhaltige Luft Klimaanlagen, Metallteile, Außenflächen und Einrichtungsgegenstände beeinträchtigen können. Regelmäßige Kontrollen helfen dabei, Lecks, Feuchtigkeit, elektrische Probleme oder technische Defekte frühzeitig zu erkennen, bevor kostspielige Schäden entstehen.

Marbella verbindet mediterranes Leben am Meer mit einer sehr internationalen Gemeinschaft und ganzjährig verfügbaren Dienstleistungen. Strände, Golf, Restaurants, Yachthäfen, internationale Schulen, private Gesundheitsversorgung, Einkaufsmöglichkeiten, Sportanlagen und Outdoor-Aktivitäten machen die Region sowohl für einen dauerhaften Wohnsitz als auch für Zweitwohnsitze attraktiv.

Die unmittelbar hinter Marbella gelegene Sierra Blanca prägt die charakteristische Landschaft der Gemeinde, während die Mittelmeerküste Strände, Wassersport, Segeln, Paddleboarding und Bootsausflüge bietet. Im Hinterland gibt es zahlreiche Möglichkeiten zum Wandern und Radfahren, darunter Routen rund um La Concha, Istán und den Nationalpark Sierra de las Nieves.

Golf ist ein wichtiger Bestandteil des Lebens an der Costa del Sol, mit einer hohen Konzentration an Golfplätzen zwischen Málaga und Sotogrande. Nueva Andalucía ist besonders für Golf bekannt, international renommierte Plätze befinden sich jedoch auch in Benahavís, Estepona, Mijas, Casares und Sotogrande.

Marbella ist nicht ausschließlich ein Ferienort. Die Altstadt bewahrt eine ausgeprägte andalusische Identität mit historischen Straßen, Plätzen, Kirchen, lokalen Restaurants und traditionellen Veranstaltungen. Málaga, je nach Verkehr etwa eine Stunde entfernt, ergänzt das Angebot durch bedeutende Museen, Kulturstätten, Einkaufsmöglichkeiten und Verkehrsanbindungen.

Aufgrund der internationalen Bevölkerung werden Englisch und mehrere andere europäische Sprachen in vielen Unternehmen und professionellen Dienstleistungen häufig gesprochen. Gleichzeitig kann das Erlernen der spanischen Sprache für Menschen, die dauerhaft hierher ziehen, einen großen Unterschied machen und die Integration in das lokale Leben erleichtern.

Die verschiedenen Teile der Küste bieten sehr unterschiedliche Lebensstile. Puerto Banús und die Golden Mile eignen sich für Käufer, die Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten, Nachtleben und Luxusangebote suchen; Nueva Andalucía spricht besonders Golfer und Familien an; Marbella Ost bietet etablierte Strand- und Wohngebiete; und Benahavís, Estepona, Mijas, Casares und Sotogrande erweitern das Angebot von traditionellem Dorfleben bis zu exklusiven privaten Wohnanlagen.

Ausländische Käufer können in Spanien Immobilien erwerben. Eine unabhängige Rechtsberatung und sorgfältige Due-Diligence-Prüfung werden jedoch dringend empfohlen. Der genaue Ablauf kann variieren, umfasst aber üblicherweise die folgenden Schritte.

NIE-Nummer

Ausländische Käufer benötigen eine NIE (Número de Identidad de Extranjero) für Immobilien- und Steuertransaktionen in Spanien. Ihr Anwalt kann normalerweise bei der Beantragung helfen, gegebenenfalls auch mithilfe einer Vollmacht.

Unabhängige rechtliche Vertretung

Ihr Anwalt sollte Eigentumsverhältnisse und Grundbuchinformationen, Hypotheken und andere eingetragene Belastungen, planungsrechtliche Fragen und Genehmigungen, gegebenenfalls Schulden gegenüber der Eigentümergemeinschaft, IBI-Zahlungen, Katasterinformationen und weitere für die Immobilie relevante Unterlagen überprüfen. Bei Neubauprojekten, ländlichen Immobilien, renovierten Häusern oder Immobilien mit An- und Umbauten können zusätzliche Prüfungen erforderlich sein.

Reservierung und private Verträge

Eine Reservierungszahlung kann verwendet werden, um eine Immobilie vorübergehend vom Markt zu nehmen, während erste Prüfungen durchgeführt werden. Später wird häufig ein privater Kaufvertrag unterzeichnet, normalerweise verbunden mit einer Anzahlung. Bei vielen Transaktionen sind 10% üblich, Höhe und rechtliche Folgen hängen jedoch vom jeweiligen Vertrag ab. Käufer sollten rechtlichen Rat einholen, bevor sie Verträge unterschreiben oder größere Geldbeträge überweisen.

Kaufabschluss

Der Kauf wird normalerweise durch Unterzeichnung der öffentlichen Kaufurkunde (escritura pública de compraventa) vor einem spanischen Notar abgeschlossen. Anschließend wird die Urkunde beim Grundbuchamt eingereicht, damit das Eigentum des Käufers eingetragen werden kann.

Steuern auf Bestandsimmobilien in Andalusien

Der allgemeine Satz der Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, ITP) beim Kauf einer Bestandsimmobilie in Andalusien beträgt derzeit 7%. Unter bestimmten Voraussetzungen können ermäßigte Steuersätze gelten.

Steuern auf neue Wohnimmobilien

Der erste Verkauf einer neuen Wohnimmobilie durch einen Bauträger unterliegt grundsätzlich 10% Mehrwertsteuer (IVA). Die öffentliche Kaufurkunde bei einem umsatzsteuerpflichtigen Kauf unterliegt in Andalusien grundsätzlich zusätzlich der Stempelsteuer Actos Jurídicos Documentados (AJD), deren allgemeiner Satz derzeit 1,2% beträgt. Unter bestimmten Voraussetzungen können ermäßigte Sätze gelten.

Weitere Kaufkosten

Käufer sollten außerdem Anwaltskosten, Notargebühren für die Kaufurkunde, Grundbuchgebühren und weitere transaktionsabhängige Kosten einplanen. Der Gesamtbetrag hängt davon ab, ob es sich um eine neue oder gebrauchte Immobilie handelt, vom Kaufpreis, der Finanzierung und den erforderlichen professionellen Dienstleistungen. Ihr Anwalt sollte deshalb vor dem Kauf eine individuelle Kostenaufstellung erstellen.

Hypotheken

Spanische Banken bieten Hypotheken für Gebietsansässige und Nichtansässige an. Der Kreditgeber verlangt normalerweise Finanzunterlagen und eine anerkannte Immobilienbewertung. Nach den derzeit geltenden spanischen Hypothekenvorschriften trägt der Kreditnehmer normalerweise die Kosten der Immobilienbewertung, während die Bank die Notar-, Grundbuch-, Steuer- und Gestoría-Kosten übernimmt, die mit der Formalisierung der Hypothek selbst verbunden sind. Diese Kosten sind von den separaten Kosten des Immobilienkaufs zu unterscheiden.

Laufende Eigentumskosten

Eigentümer sollten IBI-Grundsteuer, gegebenenfalls Gemeinschaftskosten, Abfallgebühren, Versorgungsleistungen, Versicherungen, Instandhaltung und die jeweils anwendbaren Steuern für Ansässige oder Nichtansässige berücksichtigen.

Erbschaft und Nachlass

Grenzüberschreitende Erbfälle können sowohl spanisches Recht als auch das Recht der Staatsangehörigkeit des Eigentümers betreffen. Die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 kann es einer Person ermöglichen, das Recht ihrer Staatsangehörigkeit als auf ihre Rechtsnachfolge anwendbares Recht zu wählen, sofern die Verordnung Anwendung findet und die Rechtswahl ordnungsgemäß getroffen wird. Eigentümer sollten individuelle Rechtsberatung zu spanischen Testamenten, Nachlassplanung und Erbschaftsteuer einholen.

Steuersätze und rechtliche Anforderungen können sich ändern, und ermäßigte Steuersätze oder Befreiungen können von den individuellen Umständen abhängen. Käufer sollten daher vor einer verbindlichen Kaufentscheidung eine aktuelle schriftliche Kostenberechnung und rechtliche Prüfung einholen.

Spanische Banken vergeben Hypotheken sowohl an Gebietsansässige als auch an internationale Käufer. Die Genehmigung hängt jedoch vom finanziellen Profil des Antragstellers und von der zu erwerbenden Immobilie ab.

Gebietsansässige und Nichtansässige

Nichtansässigen Käufern werden üblicherweise niedrigere Beleihungsquoten angeboten als in Spanien ansässigen Käufern. Eine Hypothek für Nichtansässige kann häufig etwa 60% bis 70% des niedrigeren Wertes aus Kaufpreis und Immobilienbewertung finanzieren, während qualifizierte Gebietsansässige möglicherweise eine Finanzierung von bis zu etwa 80% erhalten können. Dies sind allgemeine Marktpraktiken und keine garantierten Kreditgrenzen, da jede Bank ihre eigenen Vergabekriterien anwendet.

Tragbarkeit der Finanzierung

Banken prüfen Einkommen, Beschäftigungs- oder Geschäftssituation, bestehende Kredite, regelmäßige finanzielle Verpflichtungen, Ersparnisse, Alter, Bonität und Herkunft der Eigenmittel des Käufers. Kreditgeber erwarten grundsätzlich, dass die gesamten monatlichen Kreditverpflichtungen einen tragbaren Anteil des monatlichen Nettoeinkommens des Haushalts nicht überschreiten.

Hypothekenarten

Festzins-, variable und gemischte Hypotheken sind erhältlich. Variable Hypotheken sind häufig an den Euribor zuzüglich einer Bankmarge gekoppelt, während Festzinshypotheken für die vereinbarte Laufzeit einen festgelegten Zinssatz bieten. Gemischte Hypotheken beginnen normalerweise mit einer festen Zinsperiode und wechseln anschließend zu einem variablen Zinssatz. Welche Variante am besten geeignet ist, hängt von den persönlichen Umständen des Kreditnehmers und seiner Risikobereitschaft gegenüber Zinsänderungen ab.

Erforderliche Unterlagen

Antragsteller können aufgefordert werden, Reisepass oder Personalausweis, NIE-Nummer, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen, bei Selbstständigen Geschäftsunterlagen, aktuelle Kontoauszüge, Angaben zu bestehenden Krediten, Nachweise über Ersparnisse und Unterlagen zur Immobilie vorzulegen. Nichtansässige Antragsteller sollten damit rechnen, dass die Bank Dokumente aus ihrem Heimatland und gegebenenfalls Übersetzungen verlangt.

Immobilienbewertung

Normalerweise ist eine anerkannte Immobilienbewertung (tasación) erforderlich. Nach den derzeit geltenden Hypothekenvorschriften trägt der Kreditnehmer grundsätzlich die Kosten dieser Bewertung. Spanische Kreditgeber müssen eine vom Kunden vorgelegte gültige Bewertung akzeptieren, wenn diese von einem zugelassenen Bewertungsunternehmen erstellt wurde und die geltenden Anforderungen erfüllt. Die Bank kann jedoch eigene Prüfungen durchführen.

Kosten der Hypothekenbestellung

Nach den derzeit geltenden spanischen Vorschriften für Immobilienkredite übernimmt die Bank die Notar-, Grundbuch-, Steuer- und Gestoría-Kosten, die mit der Formalisierung der Hypothek verbunden sind. Der Kreditnehmer bezahlt normalerweise die Immobilienbewertung und kann weitere Kosten tragen, die mit dem eigentlichen Immobilienkauf oder optionalen Produkten und Dienstleistungen verbunden sind.

Versicherungen und verbundene Produkte

Bei einer mit einer Hypothek belasteten Immobilie wird grundsätzlich eine entsprechende Gebäudeversicherung erforderlich sein. Banken können Zinsvergünstigungen anbieten, wenn Kunden zusätzliche Produkte wie Gehaltskonten, Versicherungen, Karten oder andere Dienstleistungen nutzen. Käufer sollten die Gesamtkosten der Hypothek vergleichen und nicht nur den beworbenen Zinssatz.

Bearbeitungsdauer

Die Genehmigung einer Hypothek kann mehrere Wochen dauern, insbesondere bei nichtansässigen Antragstellern. Käufer, die eine Finanzierung benötigen, sollten deshalb möglichst früh eine Vorprüfung oder grundsätzliche Finanzierungszusage einholen, bevor sie sich zu vertraglichen Fristen verpflichten, die sie möglicherweise nicht einhalten können.

Hypothekenprodukte, Zinssätze, Kreditvergabekriterien und der Euribor verändern sich im Laufe der Zeit. Käufer sollten aktuelle Angebote mehrerer Banken einholen oder einen entsprechend qualifizierten Hypothekenberater nutzen, anstatt sich auf historische Zinssätze zu verlassen.